| Abwassergebührentrennung: unser Lösungsansatz |
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rechtliche Grundlagen: Die Einführung eines getrennten Abwasserentgeltes für Schmutz- und Niederschlagswasser geht auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes (BVerwG) von 1985 zurück, wonach eine einheitliche Gebühr für die Entsorgung beider o.a. Abwasserarten nur zulässig ist, wenn der Kostenanteil der Ableitung sowie Reinigung des Niederschlagswassers nicht mehr als 15% der gesamten Entwässerungskosten je Grundstück ausmacht. Wird dieser Anteil in nicht geringfügigem Maße überschritten, sind getrennte Tarife für die Behandlung von Schmutz- und Niederschlagswasser zu kalkulieren. praktische Bedeutung: Für den angeschlossenen Grundstückseigentümer bedeutet diese Entscheidung, daß sich die Gebühren der Entwässerung um den Anteil der Niederschlagswasserbehandlung ändern werden. Wie sind nun aber Niederschlagswasserentgelte zu kalkulieren? Ein wesentlicher Einflußfaktor ist die abflußwirksame befestigte Fläche, über welche das Niederschlagswasser in die Kanalisation eingeleitet wird. unser Lösungsansatz: Prinzipiell werden die durch Luftbildauswertungen homogen erfaßten, versiegelten
Flächen mit den ALK-Daten verschnitten, um so eine flurstücksbezogene Versiegelungsaussage zu erhalten.
Die Daten der flurstücksbezogenen Versiegelungskartierung werden in Verbindung mit dem ALB zu Grundstücken zusammengefaßt.
Für den Fall von Splißflächen, die vor allem in Innenstadtlagen häufig auftreten, werden diese dem Grundstück zugeordnet,
dem es gemäß der natürlichen Grenzen zuzuordnen ist. Der Vorteil: Das Innenverhältnis zweier Grundstücksbesitzer, wie z.B.
Pacht, Nießbrauch, etc. wird bzgl. des Entgeltsplittings vorweggenommen. Ziel dieser Vorgehensweise ist die Erzielung einer
möglichst hohen Rücklaufquote und geringen Nachbearbeitungen in der geometrischen Darstellung.
Prinzip einer Auswertung der Vorteil: Multifunktionale Nutzung: Durch die Einpassung der Katasterkarte in den homogenen Datensatz der
Versiegelungskartierung besteht jederzeit die Möglichkeit, Versiegelungsdaten weiterhin für andere
Aufgabenstellungen zu nutzen, beispielsweise als Grundlage für ein GIS. Die Katasterkarte wird dabei als
Fachschale implementiert und gewährleistet somit die Zuordnung zu Grundstück und Eigentum. Die von uns
ermittelte homogene Datengrundlage wird für weitere Aufgabenstellungen genutzt. geobasierte Selbstauskunft: Auf der Grundlage der grundstücksbezogenen Versiegelungskartierung entlang natürlicher
Grenzen wird ein geobasierter Selbstauskunftsbogen entwickelt. Dieser enthält einen allgemeinen und individuellen Teil,
der je nach Kundenwunsch gestaltet werden kann. Der Kunde kann dann anhand seiner tatsächlichen Verhältnisse die Flächen
identifizieren, die in den Kanal einleiten. Diese Informationen können natürlich nur bedingt aus dem Luftbild
erfaßt werden und sind somit vom Gebührenschuldner anzugeben. Unsere Leistung kann die Lieferung von Software zur
Unterstützung des Arbeitsablaufes der Einführung der getrennten Abwassergebühr sowie zum Dokumentenmanagement enthalten.
Die Integration in die Arbeitsumgebung des Kunden ist ein weiterer, oft gefordertes Leistungskriterium, das von uns
realisiert wird. Geobasierter Selbstauskunftsbogen Projektmanagement und Öffentlichkeitsarbeit: Während der Einführung der getrennten Abwassergebühr wir dem Kunden ein erfahrenes
Projektteam zur Unterstützung der Öffentlichkeitsarbeit, bei technischen Fragen, etc. zur Verfügung gestellt.
Ziel der Öffentlichkeitsarbeit ist es, eine hohe Akzeptanz der Gebührenumstellung bei den Abwasserkunden zu erzielen, sowie die
Bereitschaft des Kunden zur Mithilfe bei der Ermittlung der erforderlichen Daten zu gewinnen, wobei eine hohe
Rücklaufquote und Genauigkeit angestrebt wird. Die Vermeidung einer negativen Berichterstattung in den öffentlichen Medien,
insbesondere der Presse und in der Politik, sowie eine geringe Anzahl schriftlicher Reklamationen sind weitere Kernpunkte einer
effizienten Öffentlichkeitsarbeit. |